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NRW Sonderweg beim Insektenschutz ist rechtswidrig
21.03.2022. Nun hat Nordrhein-Westfalen es schriftlich: Der im Herbst vergangenen Jahres verabschiedete Pestiziderlass der Landesregierung ist rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt das vom Umweltinstitut München in Auftrag gegebene Rechtsgutachten, das jetzt veröffentlicht wurde. Der NABU NRW hatte bereits damals die Rücknahme dieses Sonderweges angemahnt. „Das Insektenschutzpaket ist beschlossene Sache. Während andere Bundesländer sogar schon im Vorfeld stärkeren Schutz vorgesehen hatten, höhlt die nordrhein-westfälische Landesregierung den auf Bundesebene mühsam beschlossenen Insektenschutz wieder aus. Umweltministerin Heinen-Esser muss diesen Sonderweg sofort beenden“, forderte heute die NABU-Landeschefin, Dr. Heide Naderer.
Steinhummel auf Rotkleeblüte (Foto: NABU/ Helge May)
Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hatte im Oktober 2021 für die Anwendung der auf Bundesebene beschlossenen Pflanzenschutzanwendungsverordnung als Teil des Insektenschutzpakets der Bundesregierung kurzfristig einen Erlass herausgegeben, der umfangreiche Ausnahmen für die Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten vorsieht. Danach sollen Betriebe von den neuen Auflagen befreit werden können, wenn sie mit 30% ihrer Ackerfläche in Naturschutzgebieten liegen oder Umsatzeinbußen von 15% des durchschnittlichen betrieblichen Umsatzes durch die neuen Auflagen nachweisen können.
Der NABU NRW kritisiert, dass der zwingend notwendige Schutz auch der nordrhein-westfälischen Biodiversität, weiterhin kein Thema für die Landesregierung ist. Beispielhaft werde dies an solchen Entscheidungen wie dem Pestiziderlass deutlich. Naderer: „Den konsequente Schutz unserer Natur und Artenvielfalt sieht die Landesregierung weiterhin nicht als prioritäre Aufgabe. Das ist angesichts des massiven Artensterbens auch hier in NRW unverantwortlich. Die Landesregierung versäumt so die zukunftsfähige Ausrichtung unseres Landes.“
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