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Mehrweg-Verpackung zum Mitnehmen Pflicht

Seit Januar 2023 sind Restaurants, Bistros und Supermärkte gesetzlich verpflichtet, eine Mehrwegverpackung für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Ein paar Schlupflöcher gibt es jedoch. Der NABU fordert Verbesserungen an der Gesetzgebung.

Mehrweg-Geschirr (Foto: NABU Presse/Nicole Floeper)

Nicht erst durch die Corona-Pandemie wachsen die Abfallberge durch To-Go und Einweggeschirr an, auch vorher fielen hier in Deutschland jedes Jahr Hundertausende Tonnen Abfall an. Eine besonders unrühmliche Rolle spielen hierbei Papier, Pappe und Karton: Diese machten bereits vor dem EU-Verbot von Tellern und Besteck aus Einwegplastik, das im Juli 2021 in Kraft trat, knapp 65 Prozent des Abfalls für To-go-Verpackungen und Einweggeschirr aus. Nach Schätzungen des NABU sind dies über 1,5 Millionen Bäume jährlich ­ nur für die Produktion der To-go-Einwegverpackungen aus Papier und Pappe in Deutschland.

Die Bundesregierung verpflichtet mit dem §33 des Verpackungsgesetzes die Gastronomie, von Januar 2023 an bei Speisen immer auch eine Mehrwegalternative zu To-go-Einwegverpackungen aus Plastik bereitzustellen. Dazu gehören auch Verpackungen, die nur teilweise aus Plastik bestehen wie Pappboxen, die eine Kunststoffbeschichtung oder einen Kunststoffdeckel haben. Bei To-go-Getränkebechern muss immer eine Mehrwegalternative angeboten werden, unabhängig vom Material des angebotenen Einweggetränkebechers.

Die Mehrwegalternative muss gut sichtbar sein und darf nicht teurer als Einweg angeboten werden, denn die Höhe des Pfandes soll die Kund*innen nicht abschrecken, die Mehrwegalternative zu wählen. Verpflichtet sind alle, die mit Essen oder Getränken gefüllte To-go-Verpackungen an Kund*innen verkaufen, dazu gehören zum Beispiel Restaurants, Bistros, Kantinen, Tankstellen, Cafés, Cateringbetriebe und Supermärkte.

Ausgenommen von der Pflicht sind kleine Anbieter mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Ladenfläche. Hier muss der Anbieter selbst keine Mehrwegalternative anbieten, aber er muss Mehrwegbecher und Mehrweggefäße, die Kund*innen mitbringen, befüllen. Gehören kleine Filialen zu einem größeren Unternehmen, können sie sich nicht auf diese Ausnahmeregelung berufen.

NABU-Kritik: Keine Mehrwegalternative für Papier oder Aluminium nötig

Für zum Beispiel Pizzakartons, Einweg-Eisbecher oder Einwegteller aus Pappe sowie Einwegschalen aus Aluminium oder Holz muss auch nach dem neuen Gesetz keine Mehrwegalternative angeboten werden, da diese keinen Kunststoffanteil haben. Nur bei Getränkebechern ist es in Zukunft Pflicht eine Mehrwegalternative im Angebot zu haben, ob aus Kunststoff, Pappe oder einem anderen Material.

Dabei ist auch Papier oder Karton kein umweltfreundliches Material, da der Energie-, Wasser-, Chemikalien- und Holzbedarf extrem hoch ist: Die To-go-Verpackungen werden aus „frischem“ Zellstoff, das heißt nicht aus Altpapier, hergestellt. Durch die Verschmutzungen müssen sie in der Regel im Restmüll entsorgt werden: So werden die Verpackungen nach einmaliger Nutzung verbrannt statt recycelt. Da Papier allein nicht nassfest oder fettabweisend ist, muss entweder eine Beschichtung aus Aluminium oder Kunststoff her oder dem Papier teilweise gesundheitlich und ökologisch problematische Chemikalien beigemischt werden.

NABU-Forderungen

Überall, wo Mehrweg möglich ist, muss es aus Sicht des NABU auch zum Einsatz kommen, denn auch Einwegteller aus Aluminium oder aus industriell hergestelltem Bambus sind keine umweltfreundliche Wahl. Daher fordert der NABU, dass gesetzlich immer eine Mehrwegalternative angeboten werden muss. Auch sollten alle Anbieter, ob groß oder klein, verpflichtet werden, Mehrweggefäße von Kund*innen zu befüllen.

Der NABU sieht in der neuen Vorgabe einen wichtigen ersten Schritt, um Mehrweg als Standard in der To-go-Branche zu etablieren. Für eine deutliche Verringerung der To-go-Abfälle und der damit einhergehenden Umweltbelastungen müssen jedoch die Regelungen ausgebaut werden. Mehr dazu hier.

Tipps für Verbraucher*innen:

  • Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten und bestellen Sie Ihren To-go-Mittagsimbiss in Mehrweg. Besonders für Stammkund*innen sind Pfand-Mehrwegsysteme auch trotz der notwendigen Rückgabe leicht zu nutzen.
  • Fragen Sie, ob Ihre eigenen Mehrwegdosen und -becher befüllt werden können.
  • Vielleicht muss es nicht immer To-go sein: Genießen Sie Speisen und Getränke vor Ort mit spülbarem Geschirr.
  • Lassen Sie sich nicht von Werbeaussagen blenden: Mehrweg (auch aus Plastik) ist die einzige ökologisch sinnvolle Alternative zu Einwegplastik ­– das Öko-Image von Papier ist trügerisch.
  • Neben To-go gibt es auch andere Möglichkeiten, durch Mehrweg Abfall zu reduzieren: Nutzen Sie eigene Beutel oder alte Tüten für den Einkauf von losem Obst und Gemüse oder auch von trockenen Backwaren.
  • Kaufen Sie Mehrweg-Getränkeflaschen! Achtung: Nicht jede Pfandflasche ist auch eine Mehrwegflasche. Plastikflaschen mit 25 Cent Pfand sind zum Beispiel Einwegflaschen.
  • Feiern Sie Ihre Feste mit Mehrweggeschirr: Bei vielen Gästen kann man dies auch gut in der Nachbarschaft oder bei professionellen Anbietern ausleihen.