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Landesregierung setzt hohe Hürden für den Klimaschutz

Die WAZ berichtet heute unter der Überschrift „Land setzt hohe Hürden für den Neubau von Windrädern“, dass die Landesregierung NRW in einem Gesetz den vom Bund vorgegeben maximal möglichen Mindestabstand von 1000 Metern festschreiben möchte. Pikanterweise wurden derartig drastische Regeln für Atom- und Kohlekraftwerke häufig nicht durchgesetzt. So zuletzt noch beim Kraftwerk Datteln 4, dort sind es laut WDR „nur 400 Meter bis zum nächsten Haus“. Obwohl für derartige Anlagen ein Mindestabstand von 1.500 Meter zur nächsten Wohnbebauung vorgeschrieben ist.

Protest anlässlich der Inbetriebnahme von Datteln 4, Foto: Jörg Farys / BUND

Wie locker bei herkömmlichen und sicherlich deutlich gesundheitsschädlicheren Kraftwerksanlagen damit umgegangen wird, berichtet der WDR: „Kein Problem, sagt Eon-Projektleiter Andreas Willeke. Die 1.500 Meter seien „lediglich eine Faustformel“, die die wenigsten Kraftwerke in NRW einhielten.“

Außerdem gelten für einige sehr „unappetitliche Industrieanlagen“ viel geringere Abstandsregeln. So müssen etwa für Kottrocknungsanlagen und Mülldeponien mit einer Aufnahmekapazität von zehn Tonnen pro Tag nur 500 Meter Mindestabstand eingehalten werden.

Das Umweltbundesamt stellt dazu klar: „Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohngebieten brächten den Ausbau der Windenergie ins Stocken. Bereits bei einem pauschalen Abstand von 1.000 Metern würden sich die vorhandenen Flächen um 20 bis 50 Prozent reduzieren. Ein Ausbau der Windkraft wäre damit kaum ausreichend möglich. Statt pauschaler Abstände sinnvoll: eine standortspezifische Prüfung der Gesundheits- und Umweltschutzbelange.“

Übrigens: Der Kühlturm in Datteln ist höher als der Kölner Dom.

wdr.de: Kraftwerk Datteln nimmt Planungshürde

umweltbundesamt.de: Mindestabstände bei Windenergieanlagen schaden der Energiewende

rp-online.de: So nah dürfen unappetitliche Industrieanlagen an Ihrem Vorgarten stehen