Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wird das Recht auf Reparatur sehr deutlich festgeschrieben: „Wir wollen Nachhaltigkeit by design zum Standard bei Produkten machen. Die Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur). Wir stellen den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen sicher. Herstellerinnen und Hersteller müssen während der üblichen Nutzungszeit Updates bereitstellen. Wir prüfen Lösungen zur Erleichterung der Nutzbarkeit solcher Geräte über die Nutzungszeit hinaus. Für langlebige Güter führen wir eine flexible Gewährleistungsdauer ein, die sich an der vom Hersteller oder der Herstellerin bestimmten jeweiligen Lebensdauer orientiert.“
Die Initiative Runder Tisch Reparatur setzt sich dafür ein, dieses Recht auf Reparatur auch wirksam umzusetzen und hat dazu einen Forderungskatalog erstellt. Wir alle kennen diese Probleme schon lange. Selbst einfache Reparaturen sind häufig sehr teuer oder praktisch gar nicht möglich. Ein Neukauf erscheint dann als die einfachste Alternative. Allerdings auf Kosten von wertvollen Ressourcen. Nachhaltig ist das nicht, die Klimakrise wird weiter geschürt, die Umwelt wird ebenso belastet wie das eigene Portemonnaie.
Ein paar Beispiele aus der Praxis:
- Ein in vielen Geräten fest eingebauter und verlöteter Akku lässt sich nur von Experten und eventuell sogar nur mit Verlust der Garantie austauschen.
- Ein defekter Griff an der Waschmaschine kann nur durch Ersatz der kompletten Tür repariert werden.
- Die Preise für manche Ersatzteile scheinen völlig willkürlich zu sein. Das gilt für Displays von Smartphones genauso wie für simple Geschirrkörbe von Spülmaschinen.
Es geht um ein herstellerunabhängiges Recht auf Reparatur. Das bedeutet, dass Ersatzteile und Reparaturinformationen zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Reparaturmarkt muss gestärkt und zukunftsfähig gemacht werden. Dieser Sektor schrumpft seit Jahren immer mehr. Deshalb empfiehlt die Initiative „der neuen Bundesregierung, allen voran dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium, sich schnellstmöglich und gemeinsam mit der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten für folgende Maßnahmen zur Stärkung der Reparatur einzusetzen:
Für eine effektive Umsetzung des Rechts auf Reparatur muss die Bundesregierung:
- sich für EU-weite produktgruppenübergreifende Reparaturanforderungen einsetzen, die den Zugang zu Ersatzteilen, Diagnosetools und Informationen für alle Marktteilnehmer*innen sowie reparaturfreundliches Produktdesign vorschreiben.
- sich dafür einsetzen, dass Reparierende Zugang zu Ersatzteilen erhalten, deren Preis in einem vernünftigen und begründbaren Verhältnis zu ihren Herstellungskosten steht.
- sich dafür einsetzen, dass Software-Updates zehn Jahre lang zur Verfügung gestellt werden und Nutzer*innen in Bezug auf die Software-Wahl und -Weiternutzung mehr Rechte erhalten.
- sich dafür einsetzen, dass Verbraucher*innen und die von ihnen beauftragten Reparateur*innen über den Austausch eines Teils entscheiden können, ohne dass dafür eine Freischaltungssoftware – also die Genehmigung des Herstellers – eingeholt werden muss.
- die Erarbeitung eines EU-weiten Reparaturindex unterstützen, der unter anderem Ersatzteilpreise als Bewertungskriterium beinhaltet.
- eine stärkere Kontrolle digitaler Plattformen und die Einhaltung der europäischen Wettbewerbsregeln durchsetzen und sich dafür stark machen, dass Online-Anbieter und Plattformen ebenso streng von der Marktüberwachung kontrolliert werden wie der stationäre Handel.
- die Reparaturkosten senken, indem sie einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Reparaturdienstleistungen und einen deutschlandweiten Reparaturbonus einführt, der vor allem lokalen Reparaturdienstleistern zugutekommt.
- sicherstellen, dass eine Überarbeitung von Gewährleistungsansprüchen tatsächlich zu einer Lebensdauerverlängerung von Produkten führt und dabei den Reparatursektor nicht gefährdet.
- dafür sorgen, dass die Marktüberwachungsbehörden finanziell und personell gut ausgestattet sind und sich der Austausch zwischen den Marktüberwachungsbehörden der EU verbessert.
- Angebote fördern, die es ermöglichen, Erfahrungen mit der Reparatur zu sammeln, und prüfen, wie die Zugangshürden von Dienstleistern und Start-ups zum Reparatursektor gesenkt werden können, um dem Nachwuchsproblem im reparierenden Handwerk zu begegnen.
- sicherstellen, dass die Gewinnung gebrauchter Ersatzteile im Rahmen der Vorbereitung zur Wiederverwendung finanziell gefördert wird.
- Rahmenbedingungen für die Förderung und Nutzung von 3D-Druck für die Reparatur prüfen.
- den Zugang zu reparierbaren und gebrauchsfähigen Gütern, die zu Abfall geworden sind, erleichtern und neue Geschäftsmodelle, die auf der Aufarbeitung, der Wieder- und Weiterverwendung und dem Upgrading von gebrauchten Produkten beruhen, gezielt fördern.“
Eine ausführlichere Darstellung mit Begründungen und Praxisbeispielen ist im Forderungskatalog der Initiative zu finden.