Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit seinem Urteil auf die vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eingereichte Klage hin die Bundesregierung erneut zu mehr Klimaschutz aufgefordert.
Antje von Broock, BUND-Geschäftsführerin: „Mit dem heutigen Urteil ist die Bundesregierung dazu verpflichtet worden, beim Klimaschutz nachzulegen. Gebäude- und Verkehrssektor brauchen ein Klimaschutz-Update. Nachweislich ungenügende Maßnahmen reichen nicht. Es müssen konkrete Sofortprogramme her, die wirksam auf die Klimaziele einzahlen.“
Laut dem Urteil ersetzen die bisher vorgelegten Maßnahmen und Programme der Regierung ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz (KSG) nicht. Der BUND hatte zudem angeführt, dass die bisherigen Maßnahmen die eklatante Klimaschutz-Lücke nicht schließen. Dem ist das Gericht gefolgt und hat die Anforderungen an die Programme nach dem KSG konkretisiert.
Von Broock: „Das Gericht hat dem Klimaschutz den Rücken gestärkt. Das klimapolitische Versagen der Bundesregierung ist gesetzeswidrig. Von den Ministern Wissing, Geywitz und Habeck erwarten wir jetzt rasch ambitioniertere Maßnahmen, um auf Klimakurs zu kommen. Das heißt: Tempolimit jetzt, Dienstwagenprivileg abschaffen, Steuervorteile für Diesel und Kerosin beenden und klare Vorgaben für die energetische Modernisierung von Gebäuden.“
Mehr dazu in der Pressemitteilung des BUND und in der Tagesschau: Gericht verurteilt Regierung zu Klima-Sofortprogramm.